Als freiberufliche Heilmasseurin darf ich ihr Krankheitsbild mit einer ärztlichen Verordnung behandeln und somit ist eine teilweise Rückerstattung der Kosten von Ihrem Sozialversicherungsträger bzw. einer privaten Krankenversicherung möglich.

 

Als gewerbliche Masseurin unterstütze ich Sie dabei, sich Ihre Gesundheit zu erhalten!

 

 

Wenn Sie Wohlbefinden schenken wollen, können Sie gerne Gutscheine erwerben!

 

Unabhängig von der Technik erlaube ich mir

für eine 30 minütige Behandlung € 27,00  und für

eine ca. 60 minütige Behandlung € 47,00 zu verrechnen.